User talk:Hemingwaymethodiker
From Wikipedia, the free encyclopedia
Contents |
[edit] Thema Selbstentleibung Zitate
[edit] SM Gedanken
- Ein Mensch welcher sich aus dem Leben zurückzieht, fügt der Gesellschaft kein Leid zu; er hört bloß auf, ihr Gutes zu tun, welches, wenn es ein Unrecht ist, ein Unrecht von der geringsten Art ist. Alle unsere Verpflichtungen der Gesellschaft Gutes zu tun, scheinen eine Art von Gegenseitigkeit einzuschließen. ich empfange die Wohltaten der Gesellschaft und daher bin ich verpflichtet, ihre Interessen zu fördern; wenn ich mich aber aus der Gesellschaft überhaupt entferne, bin ich dann noch gebunden? Doch zugestanden, dass unsere Verpflichtung Gutes zu tun, beständig dauerte, so hat sie doch Grenzen: Ich bin nicht verpflichtet, der Gesellschaft ein geringfügiges Gutes zu tun auf Kosten eines großen Schmerzens meinerseits: Weshalb sollte ich also wegen eines nichtigen Nutzens, den die Gesellschaft vielleicht von mir erlangen möchte, ein elendes Dasein verlängern?
- Ich bin bloß von der Tatsache überzeugt, welche ihr selbst für eine mögliche anseht, dass nämlich das menschliche Leben unglücklich sein kann, und dass mein Dasein, wenn weiter ausgedehnt, unwünschenswert sein würde.
[edit] Regelungsgegenstand der Staatsanwaltschaft
1961: Suicide Act
- S. 6: "Es handelt sich dabei um eine Entscheidung, die so höchstpersönlich ist, dass eine Regelung durch den Gesetzgeber in den intimsten Bereich des einzelnen einbrechen würde."
- Selbstmitleidige Fremdvorwürfe und Schuldzuweisungen
- S. 75: "43.8% männlicher Suizidenten durch Erhängen, 33,3 % Frauen; Medikamentenüberdosis 25,3% Frauen, 7,5% Männer
[edit] Suizid im Internationalen Vergleich
S. 84: Amery: "Lieber rede ich von Freitod, wohl wissend, dass der Akt manchmal, häufig, durch den Zustand drangvollen Zwanges zustande kommt. Als Todesursache aber sit der Freitod noch frei im Schraubstock der Zwänge; kein Karzinom frisst mich auf, kein Infarkt fällt mich, keine Urämiekrise benimmt mir den Atem. Ich bin es, der Hand an sich legt, der da stirbt, nach Einnahme der Barbiturate, von der Hand in den Mund. Die Frage der Terminologie ist nur prinzipiell zunächst zu klären, im Laue des Gesprächs wird man sich wogl der Lässigkeit der Alltagsprache überlassen und dann gelegentlich auch von Selbstmord sprechen und ganz gewiss vom Suizid. Sui cadere sich töten. Merkwürdig wie die latinisierten Formen stets einer Sache ihre Wirklichkeit absaugen." S. 13
[edit] Gesellschaft
Wenn die Gesellschaft stark integriert ist, hält sie ihre Mitglieder in Abhängigkeit, betrachtet sie als in ihrem Dienst stehend und lässt es infolgedessen nicht zu, dass sie über sich selbst nach Belieben verfügen. Sie widersetzt sich dem, dass sie sich durch den Tod ihren Pflichten ihr gegenüber entziehen.
Schon komme ich, was rufst du mich? 8Zenon 264 v.Chr.; erwürgt sich
Freitod gemeint: frei zum Tode sein, sich selbst die Freiheit nehmen, sterben zu dürfen, sterben zu können – wann immer man dies für sinnvoll, richtig und nützlich halte. Freitod heißt: die Form und die Zeit des eigenen Todes frei zu wählen, als mündiger Bürger in Freiheit, frei im Sinne einer Befreiung.
[edit]
S. 17 Vorherrschend ist häufig der Wunsch die unerträgliche Situation durch den Tod zu beenden ncht aber das Leben zu beenden, das mit Wünschen und Hoffnungen verbunden ist
Leitfadens der Selbsterlösung "Association pour le Droit de Mourir dans la Dignit#e" ADMD 1980 geründet. Jo Roman "Freiwilig aus dem Leben 1981" Exit-Häuser: Ein ort an dem man sein Leben ohne Schmerzen in Würde und Verantwortung zu einem selbst gewählten Zeitpunkt beenden kann. "erspart eoinem zunehmend zermürbende Anstrengungen gegen eine unmenschliche Existenz" S. 15)
Amery: Nicht Tod sondern Entschluss dazu bedeutet die Freiheit; der Entschluss zum Tod wird nicht nur in Freiheit gefasst, er bringt auch reale Freiheit zu uns. Elitäre Gattung der Suizidenten
Am Beispiel des Helfer der zum Selbstmord Entschlossene nicht sterben lässt offenbar sich die ganze Brutalität und Gewalt einer Wissenschaftlichkeit, deren Ideologie totalitär auf Rettung und Heilen von Menschen eingestellt ist und keine Mittel scheut den stebnden der Sterben will ins Leben zurückzuholen. Ablehnend steht er auch den Ekrenntnissen der Suizidforschung gegenüber. Für ihn ist der Suizidär weder krank noch an einer Fehlentwicklung leidend. Wer vor dem Abgrund steht ist todesgeneigt nicht todesgetrieben; Er schafft sich selbst ab aus eigenem Entschluss der Geist befehle den Tod und nicht ein zwanghaftes Gefühl. Der Freitod ist der emngebdnne Weg ins Freie, nicht aber dieses Freie selbst;
Claude Guillon und Yves Le Bonniec "Gebrauchsanleitung zum Selbstmord" eine Sterbeschrift für das Recht auf einen freien bestimmten Tod" 1982 erschienen führte zu zahlreichen Diskussionen bis zur Forderung ein solches Werk zu verbieten. nach einem Überblick ber die geschichtlichen Entwicklung und die Rechtslage des Suizides geben die Autoren einen Überblick über die verschiedenen Organisationen in zahlreichen Ländern die sich über den Freitod vor allem bei unheilbar Krankheit einsetzen.
Im Anschluss an die Darstellung der Vorgänge im Ausland folgt im Buch von Guillon und Le Bonniec ein Kapitel mit der Überschrift Elemente für einen Leitfaden der Selbstmordes. Die Autoren geben Empfehlungen wie ein Suizid geplant werden soll und welche Medikamente und Giftstoffe dazu verwendet werden können. Sie stützen sich dabei auf neun dokumentarische Quelle unter anderem die oben genannten, die alle frei erhältlich sind. Biue jedem Produkt wird eine Minimaldosis sowie eine empfohlene Dosis angegeben, von einigen Produkten wird abgeraten, da sie nicht immer tödlich wirken, die Einnahme mit starken schmerzen verbunden ist der bei einem missglückten Suizid zu Folgeschäden führen kann.
[edit] Czinczoll
- S. 13: "Wer sich selbst täteten versucht, gerade um sich dem Militärdienst zu entzeihen, aht die Todesstrafe zu erwarten."
- S. 19: "Theologische Argumentation propagiert zeitweilig sogar den Gedanken, Suizid sei verderblicher als Mord, weil der Suizident im Gegensatz zum Mörder zur Reue unfähig werde und durch die Tat auch seine Seele vernichte. Als historisch nachweisbare verhängnisvolle Folge dieser Lehre ermorden lebensmüde Christen andere, statt Hand an sich zu legen."
- S. 28: Moralisch respektabler Ausweg aus einem unertragbaren Schicksal.
- Den auf Freiwilligkeit beruhenden Gesellschaftsvertrag verletzte der Suizident nicht. Sein Verhalten sei nicht sozialwidrig, eine Bestrafung daher nicht zu rechtfertigen,. s schade dem Gemeinwesen weniger als ein Auswanderer, der alle seine materiellen habe mit sich nehme."
- S. 73: "Der Entschluss zum Suizid gehöre als Ausdruck sittlicher Autonomie zu der Grundfreiheit des Menschen, die das Menschenbild der Verfassung präge."
- S. 75: "Der Respekt vor dem Freitod ist ein Gebot der Menschenwürde und des Rechtsstaatsprinzips"; "Der aufgrund beachtenswerter Motivation ernsthaft und eindeutig zum Suizid entschlossenen gewaltsam an seinem Entschluss zu hindern."
- S. 122: "Interesse der die Rechtsetzung legitimierenden Allgemeinheit an der Erhaltung des konkreten Einzellebens, das über das Interesse des Betroffenen hinausgeht und im Konfliktfall sogar gegen das Individualinteresse wirksam wird. Leben würde damit vom Individualrechtsgut zum Rechtsgut der Allgemeinheit."
- S. 123: Die Ausschließlichkeit staatlicher Verfügungsgewalt über das Leben ist evident."
Die Fortexistenz des Gemeinwesens oder der Menschheit will nicht dem Belieben der einzelnen Individuen überantwortet werden. Er erhebt sie zum kategorischen Imperativ, der dem Staat die Befugnis verleihe, Lebenserhaltungspflichten zu konstituieren. Gegenüber der existentiellen Entscheidung des einzelnen wird demnach Existenzinteresse des Ganzen Vorrang ausgesprochen."
- Geburtenbeschränkungen, Zeugungspflichten; Gesunderhaltungspflichten
- S. 124: "Die Rechtsordnung tägt schon insofern absolute Züge, als sich der einzelnen als animals socialie ihrer Geltung nicht entziehen kann, solange er existiert. Ihre Herrschaft wäre Totalität wenn sie auch noch die Macht besäße zur Existenz zu verpflichten."
- "S. 126: "Das Verhältnis des Menschen zu sich selbst ist aber kein rechtliches, sondern ein sittliches. Selbsttötung als solche entzieht sich also rechtlicher Bewertung, kann infolgedessen weder für rechtswidrig noch auch zum Inhalt einer subjektiven Berechtigung erklärt werden."
- S. 128: "Persönlichkeitsvernichtung könne nicht Persönlichkeitsentfaltung sei, dass die Selbsttötung auch im Rahmen eines Grundsverzichtes nähersteht als Grundrechtsverwirklichung. Der Suizident verzichtet durch seien Handlungsweise nicht auf sein in Art 2 GG garantiertes Leben, sondern für alle Zukunft bewusst auch auf jede Entfaltung seiner Persönlichkeit."
- S. 129: "Das Individuum ist der Rechtsordnung verpflichtet so lange es lebt, es ist ihr aber nicht verpflichtet zu leben." (entzieht den Selbsttötungsakt als solchen rechtlichen Werturteil)
- S. 156: In BRD bei 15-25järhigen zweithäufigste Todesart
S. 165: Grundsatz cito, tuto, iucunde (schnell, sicher, angenem)
- Tabletten sprechen für die Sehnsucht nach erlösender Ruhe, verheißen überdies Schmerzfreiheit sind jederzeit greifbar,
- S. 210: Der wohlüberlegte, freiwillige Tod geistig hochstehender Menschen, politischer und philosophischer Selbstmord;
- S.231: 3 Einstellungen: a) Heroisierende Einstellung (Freitod); b) Verdammende Einstellung (Höhepunkt moralischer Verderbnis); c) Entmündigende Einstellung (erblickt in ihm den Ausdruck einer Krankheit);
[edit] Jean Amery
- Normaler Tod = Feiglingstod;
- "Man sollte, aus Liebe zum Leben, den Tod anders wollen, frei, bewusst, ohne Zufall oder Überfall."
- "Freiheit zum Freitod ist unveräußerliches Menschenrecht;
- "Einem unglücklichen Leben ein Ende zu machen, ist keine Schwäche, sondern vernünftige Politik, die uns zu Gemüte führt, dass der glücklichste Zustand für uns der ist, wo niemand uns schaden noch unsere Ruhe stören kann."
- Der Mensch gehört sich selbst; er kann über sih als sein Eigentum verfügen und ist niemandem Rechenschaft schuldig; Mensch ist Selbstschöpfer.
- Leben = frei disponibles Eigentum
[edit] Maatsch: Selbstverfügung
- S. 17: "Die Charybdis der eher libertinären denn liberalen Forderung, ein vermeintes schrankenloses Selbstbestimmungsrecht zur Geltung zu bringen."
- (Letztentscheider) S. 51: So mag manch einer der ahnt wie wenig seine Motive nach
objektiven Maßstäben von anderen verstanden werden den Tod weniger scheuen als die argumentative Verteidigung seines Standpunktes und sich umbringen bloß, um so in seinem Gram ernstgenommen zu werden.
- (Vollzugsreife) S. 54: "Das eigene Leben subjektiv entwertet.2
- S. 55: "Dem Subjekt wird von außen durch Normen, an denen es nicht begründend teilhat, eine bestimmte Zuständigkeit zugewiesen: Der Gedanke eines unberührbaren Organisationskreises der Person
- S. 80 "Pflicht ist die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz"
- S. 181: Patron: "Eine gnädige Fügung der Vorsehung, dass derselbe Instinkt, der gewöhnlich zur Erhaltung des Lebens führt, dann zum Tode führen kann, wenn das Leben nichts mehr als dauernden Schmerz bietet."
- S. 189: "Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst."
- S. 193: Kant kommt zu dem Ergebnis der Sm sei deshalb unerlaubt, weil sich der Suizident seiner eigenen Person als eines Mittels bediene, einen erträglichen Zustand zu erreichen."
[edit] Schneider: Über den Selbstmord
- S. 5: "Handlung letzter persönlicher Freiheit"; "Es ist das entsetzlichste Nein, das gesprochen, getan werden kann."
- S. 26: Kehricht vor dem Turmbau der Macht
- "Ein Zug zur Tiefe, zum Nichtmehrsein ist vielleicht in jeder Seele und in den edlen von erhöhter Leidensfähigkeit zumal"; "Wer sein eigenes Leben aufgeben kann, der hat ein grenzenloses Recht an
das Leben aller."
- Hingezogenwerden
- "Ein Mensch, der immerfort bereit ist, sich selbst zu vernichten, der in einer tödlichen Beziehung zu sich selber steht: woe sollte er in der rechten Beziehung zu den anderen Menschen, der Umwelt sein? Wer kann erhalten, der sich selbst nicht erhalten mag? Wer wird vor der Zerstörung zurückbeben, da er sich selber zerstören will?
- S. 20: Aber mit Schaudern rührte er uns an, als in der furchtbaren Rede, die den zweiten Weltkrieg eröffnete, der Schatten Friedirchs wiederholt beschworen wurde. Damit war im grunde die Verzweiflung zur Herrschaft erhoben."
- Das Eine aber ist gewiss, dass einem Volke und damit der Welt kaum Schlimmeres bescheiden sein kann, als die Herrschaft eines Menschen, der im Geheimen, sei es bewusst, sei es unbewusst, entscheiden ist, sich selbst zu vernichten. Von ihm geht der Tod fast unwiederbringlich aus. Die ihm begegnen, geraten in sein Gefälle.
- Sicher ist: dass ein Mensch, der zu sich selbst im Missverhältnis der Bereitschaft zur Selbstvernichtung steht, nicht mächtig werden darf.
- Den, der alles Leben gegeben hat. Der Selbstmörder trägt etwas entsetzliches in die Welt, etwas das nicht in ihr sein soll und das ihre Ordnung bedroht

